Mit Sorge sehen wir, dass Kunst und Kultur in Schleswig-Holstein wegen der drastisch eingeschränkten finanziellen Handlungsspielräume des Landes und der Kommunen in Gefahr geraten auszubluten. Viele kulturelle Einrichtungen und Organisationen sind in ihrer Existenz gefährdet bzw. können ihre Aufgaben inzwischen nicht mehr so qualitativ hochwertig und innovativ wie bisher erfüllen. Schleswig-Holstein bildet bei der Kulturfinanzierung bereits heute das Schlusslicht in Deutschland; ohne die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs sind es nur etwa 0,3% des Gesamthaushalts. Kunst und Kultur in Schleswig-Holstein verkraften deshalb keine weiteren Kürzungen.
Der Landeskulturverband, das Kulturforum Schleswig-Holstein und die Kulturpolitische Gesellschaft fordern die politischen Mandatsträger im Land und in den Kommunen deshalb auf, sich an folgenden Grundsätzen zu orientieren:
- Kunst und Kultur sind entscheidend für die Persönlichkeitsentwicklung und Bildung des Einzelnen, für eine demokratische und friedliche Zukunft unserer Gesellschaft, für die Lebensqualität und die Wirtschaft in Schleswig-Holstein.
- “Kulturhoheit” ist der Kern der Eigenstaatlichkeit der Länder. Kunst und Kultur gehören deshalb zu ihren Kernaufgaben. Das gilt auch für Schleswig-Holstein.
- Kunst und Kultur bedürfen einer verlässlichen und verstetigten Mindestfinanzierung, die die Städte und Gemeinden, die Kreise und das Land als Gemeinschaftsaufgabe wahrnehmen müssen. Das Land Schleswig-Holstein stellt dabei mindestens einen Förderbetrag bereit, der sich am Mittel der Förderung von Kunst und Kultur pro Einwohner aller anderen Bundesländer orientiert. In den kommenden Jahren sind wenigstens die Tarifsteigerungen und die Steigerung der Lebenshaltungskosten aufzufangen.
- Land und Kommunen sichern Künstlerinnen und Künstlern Freiräume für kreatives Arbeiten. Sie stellen die notwendige kulturelle Infrastruktur bereit und tragen dazu bei, dass allen Bevölkerungsgruppen der Zugang zu Kunst und Kultur ermöglicht wird.
- Die Kommunen sind die wichtigsten Träger und Förderer von Kunst und Kultur. Das Land wird ihnen deshalb Anreize bieten, diese Aufgaben mit mittel- und langfristigen Perspektiven zu erfüllen. Ausgaben für Kunst und Kultur werden durch Haushaltssicherungskonzepte nicht eingeschränkt.
- Land und Kommunen stellen zur Planungssicherheit von Kunst und Kultur Kulturentwicklungspläne auf und aktualisieren sie. Dazu müssen kommunale und Landeskulturpolitik frühzeitig und ernsthaft den Dialog mit den Betroffenen und Beteiligten suchen. Ohne ihre intensive Partizipation ist keine breite gesellschaftliche Zustimmung für kulturpolitische Entscheidungen zu finden.
Um Innovation zu sichern und Raum für Neues zu schaffen, muss allerdings auch die bestehende Kunst- und Kulturlandschaft immer wieder kritisch hinterfragt, müssen kulturelle Einrichtungen und Förderungen überprüft, verbessert und inhaltlich weiter entwickelt werden.
Kulturpolitische Handlungsspielräume für neue Ideen und Aktivitäten können nur gewonnen werden, wenn Bestehendes, tradierte Normen und Standards diskutiert und ggf. zur Disposition gestellt werden.
Der Landeskulturverband, das Kulturforum Schleswig-Holstein und die Kulturpolitische Gesellschaft laden alle kulturell Aktiven und Engagierten ein, an der Allianz für Kunst und Kultur in Schleswig-Holstein mitzuwirken.